Wir führen Wellpappkartonagen, die für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand zugelassen sind. Gefahrgutkartonagen tragen in der aufgedruckten UN-Kennzeichnung die Verpackungskodierung 4G (4 = Kiste, G = Wellpappe). Alle Wellkisten sind außen wasserabweisend beschichtet, nassfest verklebt und tragen die jeweilige UN-Zulassungsnummer.
Geeignet für folgende Gefahrgutgruppen:
Typ I(X) = sehr gefährliche Güter, bis max. Bruttogewicht: 21 kg
Typ II(Y) = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, bis max. Bruttogewicht: 30 kg
Typ III(Z) = Stoffe geringer Gefährlichkeit, bis max. Bruttogewicht: 40 kg
Die Verpackungen sind als "zusammengesetzte Verpackungen" mit Metall- und Kunststoffgebinden als Innenverpackungen geprüft, sonst ist die Technische Richtlinie (TRV 005) "Zusammengesetzte Verpackungen" zu beachten.
Diese Kartongröße ist als Doppel-L-Verschluß mit einem 75 mm breiten, glasfaserverstärkten Kunststoffklebeband zu verschließen. (Siehe Skizze bei den Bildern.)
Weitere Informationen haben wir in einer PDF-Datei für Sie zusammengefasst: Klormann_GGV-Leitfaden.pdf
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