Klicken Sie auf das Gütesiegel, um die Gültigkeit zu prüfen! Zum Hauptinhalt springen

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Als Ihr Partner für innovative Verpackungslösungen erklären wir, was die PPWR konkret bedeutet und welche Anforderungen auf Unternehmen zukommen.

Hinweis vorab:

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem aktuellen Stand der Verordnung sowie öffentlich verfügbaren Informationen. Detailregelungen und nationale Umsetzungen können abweichen.

Dieser Leitfaden richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, vertreiben oder in Verkehr bringen und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten möchten.

Was ist die PPWR? Einfach erklärt

Die Abkürzung PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation (auf Deutsch: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle). Es handelt sich dabei um ein neues EU-Gesetz (Verordnung (EU) 2025/40), das die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie ablöst.

Das übergeordnete Ziel der PPWR ist es, die stetig wachsende Menge an Verpackungsmüll in Europa deutlich zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den europäischen Markt zu harmonisieren.

Der entscheidende Unterschied zu früheren Richtlinien: Als EU-Verordnung gilt die PPWR ab dem Stichtag automatisch und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie muss nicht erst in nationales Recht umgewandelt werden (wie es in Deutschland damals beim Verpackungsgesetz VerpackG der Fall war). Sie gilt somit ab August 2026 als verbindliches, einheitliches Recht für jedes Unternehmen, das in der EU mit Verpackungen arbeitet.

Wer ist von der PPWR betroffen? Die Rollen in der Lieferkette

Die PPWR gilt ausnahmslos und ohne Bagatellgrenze für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in der EU herstellen, importieren, vertreiben oder nutzen. Dabei werden vier zentrale Rollen definiert:

  • Hersteller (Producer): Unternehmen, die Verpackungen physisch produzieren oder unter eigenem Namen/eigener Marke in den Verkehr bringen.
  • Händler & Importeure (Distributoren wie Klormann): Akteure, die verpackte Waren oder Leerverpackungen auf dem EU-Markt vertreiben.
  • Abfüller & Vertreiber: Unternehmen, die eigene Produkte in Verpackungen abfüllen (z. B. Industriebetriebe, Manufakturen).
  • Online-Händler (E-Commerce): Werden separat betrachtet – insbesondere durch strenge Zusatzregeln für Transport- und Versandverpackungen (z. B. max. 50 % Leerraum ab 2030).

Wichtiger Hinweis zur Rollenverteilung

  • Als Fachhändler beobachten wir die Auswirkungen der PPWR auf unser Sortiment und stehen hierzu im Austausch mit unseren Lieferanten.
  • Eine vollständige Bewertung der Konformität sowie die Bereitstellung von Dokumenten wie Konformitätserklärungen (DoC) ist aktuell noch nicht für alle Produkte möglich, da entsprechende Daten vielfach noch nicht vorliegen.
  • Sobald uns belastbare Informationen zur Verfügung gestellt werden, werden wir diese schrittweise aufbereiten und weitergeben.

Wichtige Pflichten: Was gilt ab August 2026?

Die Umsetzung der PPWR erfolgt schrittweise. Bereits ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen grundlegende Nachweise erbringen können, wobei konkrete Anforderungen je nach Auslegung und nachgelagerten Regelungen variieren können:

1. Technische Dokumentation & Konformitätserklärung (DoC)

Jede in Verkehr gebrachte Verpackung muss nachweislich recyclingfähig sein (mindestens 70 % Effizienz nach den "Design for Recycling"-Kriterien). Hersteller müssen eine EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) sowie eine detaillierte technische Dokumentation (Materialzusammensetzung, Schichtaufbauten, Gewichtsanteile) bereithalten. Händler und Abfüller müssen diese Dokumente entlang der Kette einfordern und auf Anfrage der Marktüberwachung vorlegen können.

2. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) & Registrierung

Die Registrierungspflicht in nationalen Registern (in Deutschland das Verpackungsregister LUCID) bleibt eine tragende Säule. Wer in andere EU-Länder exportiert, muss sich in den jeweiligen nationalen Registern der Zielländer eintragen.

3. Chemische Sicherheit & Grenzwerte

Die Verordnung verlangt eine strikte Reduzierung gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe in Verpackungen. Besonders im Fokus stehen dabei Schwermetalle und sogenannte PFAS-Verbindungen – künstliche Chemikalien, die wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften oft als Beschichtung genutzt werden, sich in der Natur aber nicht abbauen. Für diese Stoffe gelten ab August 2026 strenge Grenzwerte, was vor allem für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt von höchster Bedeutung ist.

Der PPWR-Fahrplan: Anforderungen bis 2040 im Überblick

Die PPWR ist dynamisch und verschärft die Grenzwerte in den kommenden Jahren schrittweise. Hier geben wir Ihnen bereits einen Überblick über die zentralen Anforderungen:

  • 2026: Inkrafttreten der PPWR, Pflicht zu DoC und technischer Dokumentation
  • 2028: Einführung der EU-einheitlichen Kennzeichnungspflicht, QR-Codes mit Materialinfo und Recyclinganweisungen
  • 2030: Mindestens 10-35 % PCR-Rezyklat in Kunststoffen, max. 50 % Leerraum im Versand
  • 2035: Alle Verpackungen müssen zu 100 % recyclingfähig sein
  • 2040: Bis zu 50 % Rezyklatanteil in allen Kunststoffverpackungen

Diese Risiken und Strafen sieht das Gesetz bei Nichteinhaltung vor

Die EU-Mitgliedstaaten setzen bei Verstößen auf spürbare Sanktionen. Wer ab August 2026 nicht-konforme Verpackungen vertreibt oder die geforderten Dokumente nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen (oft binnen 24 Stunden bei Behördenanfragen) vorlegen kann, dem drohen:

  • Empfindliche Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes und nationaler Gesetzgebung bis zu 200.000 € pro Vorfall.
  • Strikte Verkaufsverbote: Betroffene Produkte werden unverzüglich für den gesamten EU-Markt gesperrt.
  • Lieferketten-Haftung: Da Unternehmen als Wirtschaftsakteure in der Kette mithaften, ist es wichtig, das Vertrauen von Kunden und Partnern aufrechtzuerhalten.

Unsere Empfehlung zur PPWR-Umsetzung

Die folgenden Schritte können Unternehmen dabei unterstützen, sich strukturiert auf die Anforderungen vorzubereiten. Schieben Sie die Vorbereitung nicht auf. Die Umstellung von Verpackungsprozessen und Datenstrukturen nimmt erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch. Gehen Sie strategisch vor:

  1. Portfolio analysieren: Erfassen Sie alle aktuell genutzten Verpackungen und kategorisieren Sie diese in logische Verpackungsfamilien (z. B. nach Materialart und Funktion).
  2. Lieferanten auditieren: Fordern Sie von Ihren Verpackungslieferanten proaktiv die EU-Konformitätserklärungen (DoC) und Materialdatenblätter an.
  3. Datenmanagement aufbauen: Richten Sie eine strukturierte, digitale Archivierung für Ihre DoC-Nachweise ein. Die Aufbewahrungspflicht beträgt je nach Verpackungsart 5 bis 10 Jahre.
  4. Leerraum reduzieren: Prüfen Sie vor allem im E-Commerce schon heute Ihre Versandprozesse. Verpackungen dürfen nicht mehr Luft als nötig transportieren (Ziel bis 2030: maximal 50 % Leerraum).
  5. Recyclingfähige Verpackungen wählen: Vermeiden Sie Materialmixe wie kunststoffbeschichtete Kartons, die in der Sortierung Probleme machen.

Unsere Einschätzung / wie wir den Markt erleben

Viele Detailregelungen befinden sich aktuell noch in der weiteren Ausgestaltung, beispielsweise durch technische Leitlinien, Normen und branchenweite Abstimmungen.
Wir beschäftigen uns ebenfalls mit den Auswirkungen der PPWR auf unser Sortiment. Dabei stehen wir im Austausch mit unseren Lieferanten und beobachten die regulatorische Entwicklung. Allerdings liegen uns derzeit in vielen Fällen noch keine vollständigen oder abschließend belastbaren Informationen vor.

Daher kann es aktuell noch zu unvollständigen Angaben kommen, insbesondere bei:

  • Material- und Zusammensetzungsdaten
  • Einschätzungen zur Recyclingfähigkeit
  • zukünftigen Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Sobald uns verlässliche und geprüfte Daten vorliegen, werden wir diese schrittweise aufbereiten und in unserem Shop ergänzen.

Unser Ziel ist es, Ihnen die relevanten Informationen transparent bereitzustellen, sobald diese belastbar verfügbar sind. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne im Rahmen des aktuell verfügbaren Kenntnisstands.

Jetzt individuelle Verpackungsberatung anfragen